Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen (awb) bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis, erst Zahlungen für das Jahr 2026 zu leisten, wenn der neue Abfallgebührenbescheid mit neuem Kassenzeichen vorliegt. Die neuen Bescheide sind in der 3. Kalenderwoche 2026 und damit rechtzeitig vor der ersten Fälligkeit am 15. Februar 2026 versandt worden.
Vorauszahlungen, die nicht das neue Kassenzeichen als Verwendungszweck enthalten, werden an die betreffenden Bürgerinnen und Bürger zurücküberwiesen.
Hintergrund ist eine Softwareumstellung, die grundlegend für die Bearbeitung aller künftigen abfallwirtschaftlichen Leistungen und des Zahlungsverkehrs ist.










