Ausfälle der Müllabfuhr durch Streiks
Folgen des Warnstreiks bei der Müllabfuhr
In den vergangenen Wochen haben Mitarbeitende des awb im Rahmen der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes an mehreren Tagen von ihrem Grundrecht auf Streik Gebrauch gemacht. Der Wertstoffhof war geschlossen und viele Abfallsammeltouren fielen aus.
Leider ist es weder personell noch sonst zu leisten, die komplett entfallenen Touren zu einem anderen Zeitpunkt nachzufahren oder aber die doppelte Abfallmenge in 14 Tagen im Rahmen einer Kulanzregelung zu entsorgen.
Wenn der Abfallbehälter bereits voll war, besteht die Möglichkeit, amtliche Bioabfall- bzw. Restabfallsäcke zu kaufen und diese beim nächsten Abfuhrtermin neben die Tonne zu stellen. Neutrale Säcke werden nicht mitgenommen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der (kostenpflichtigen) Anlieferung von Abfällen auf dem Wertstoffhof in Oldenstadt und dem Entsorgungszentrum Borg zu den Öffnungszeiten.
Die amtlich zugelassenen Säcke sind bei den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen, dem Wertstoffhof, dem Entsorgungszentrum sowie an den Müllfahrzeugen zu erwerben. Ein 70 l-Restmüllsack kostet 3,70 €, ein Bioabfallsack 1,50 €.
Ersatz oder Erstattung?
Eine ausgefallene Leerung einer Mülltonne ist immer ärgerlich. Die Arbeitskampfmaßnahmen sind ein Grundrecht und bedeuten leider immer Einschnitte, die sich in der Regel auf verschiedene Lebensbereiche von Bürgern erstrecken. Im Landkreis Uelzen ist im Falle von Einschränkungen wie bei Streik ein Anspruch auf Ersatzleistung ausdrücklich ausgeschlossen. Auch bei Streiks im öffentlichen Nahverkehr oder im Flugverkehr o.ä. gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung von Leistungen.