Häufige Fragen 

Wir haben hier für Sie häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt. Wenn Sie nach Informationen suchen oder bestimmte Anliegen haben, finden Sie hier die passenden Antworten, die  Ihnen dabei helfen sollen, Ihre Fragen zur Abfallwirtschaft und unseren Dienstleistungen zu beantworten. 

Welcher Abfall gehört wohin?

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Bei manchen Abfällen ist man sich nicht sicher, welches der richtige Abfallbehälter oder Entsorgungsweg ist. Für verschiedene Abfallarten finden Sie nützliche Hinweise und Tipps zur Entsorgung von Bauschutt, Batterien, CD´s, DVD´s, Schadstoffen und vielem mehr.

Wie komme ich mit der Biotonne gut durchs Jahr?

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Saubere Tonne

Die Müllabfuhr war da, aber die Biotonne ist noch halb voll? Das passiert, wenn im Winter der Bioabfall in der Tonne festfriert. Im Sommer sind Maden und Geruchsentwicklungen ein Problem. Mit unseren Tipps kommt Ihre Biotonne sauber durch jede Jahreszeit.

Tipps für den Winter

  • Auf den Boden geknülltes  Zeitungspapier und die Wände mit mehreren Lagen auskleiden.
  • Feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier einwickeln.
  • Keine Flüssigkeiten einfüllen.
  • Bei Minusgraden vor der Entleerung den festgefrorenen Bioabfall z.B. mit einem Spaten lösen.

Tipps für den Sommer

  • Die Biotonne an einen schattigen Platz stellen.
  • Den Deckel der Biotonne stets geschlossen halten, damit keine Fliegen eindringen können.
  • Keine Feuchtigkeit in die Tonne gelangen lassen.
  • Feuchtigkeit bei Bedarf mit Zeitungspapier oder Sägespänen aufsaugen.
  • Tonne nach Leeren reinigen und trocknen lassen.
  • Um Gerüche zu reduzieren, kann ein in Essig getränkter Lappen in den Deckel der Tonne gehängt werden. Der Essiggeruch hält auch Fliegen fern.

Bei unklaren Abfällen rufen Sie einfach unsere kostenlose Servicenummer 0800 2920800 an.

Der awb bietet im übrigen auch einenBiofilterdeckel an. Dieser kann bei korrekter Nutzung ebenfalls zur Abhilfe einiger Probleme beitragen.

Biotonne richtig befüllen:

In die Biotonne gehören ausschließlich Küchen- und Gartenabfälle.

Das gehört hinein:

Speisereste, Hygienepapiere, Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Tee- und Kaffeesatz, verdorbene Milchprodukte, Haare, Federn, Fell, Sägemehl und -späne von unbehandeltem Holz, Topf- und Schnittblumen, Gras- und Rasenschnitt, Baum- und Strauchschnitt, Laub, Fallobst, Wildkräuter, erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile.

Tipp: Ihre Biotonne bleibt sauber, wenn Sie alle Küchenabfälle einwickeln. Dafür eignen sich Zeitungspapier, Bäckertüten u. ä.

Das gehört nicht hinein:

Fisch, Fleisch und unbehandelte Knochen, normale Müllbeutel, Steine, Baumstämme und Holzstücke/-abfälle,  imprägniertes Holz, Sägemehl und -späne von behandeltem Holz, Tierkadaver, Putzlappen, Textilien, Korken, Zigarettenkippen, Kohle- und Holzasche, Ölruß, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Windeln/Binden, Watte/Wattestäbchen, Lederreste, Keramik, Porzellan, Kerzenreste, Tapeten, beschichtetes und gewachstes Papier, Kleintierstreu

Gehört Tierstreu in die Biotonne?

Nein! Tierexkremente, Vogelsand, Katzenstreu etc. gehören in den Restabfallbehälter. In der Biotonne belasten diese Abfälle später die Kompost-Qualität, weil sie möglicherweise Krankheitskeime enthalten, die bei der Hygienisierung nicht abgetötet werden können.

In den Biobehälter darf nur Streu aus Kleintierhaltung von Kaninchen und Meerschweinchen.

Ist die Biotonne Pflicht?

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Ja, die Biotonne ist für jedes Grundstück vorgeschrieben.

Eine gemeinsame Nutzung der Biotonne mit dem Nachbarn ist möglich, besonders wenn nur geringe Mengen organischer Abfälle abzufahren sind.

Eine Befreiung von der Anschlusspflicht ist für die Biotonne auf schriftlichen Antrag möglich, wenn ordnungsgemäße Eigenkompostierung nachgewiesen wird.

Wohin mit großen Mengen Grünschnitt?

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Der awb bietet für pflanzliche Abfälle die Biotonne in zwei unterschiedlichen Größen an. Für umgerechnet 3,25 € bzw. 6,50 € im Monat, wird die 120 l bzw. 240 l Biotonne alle 2 Wochen geleert. Beachten Sie bitte die Hinweise zur Behälterbestellung.

Kleine, saisonal anfallende Mengen (z. B. Laub), können über den lizenzierten Bioabfallsack am Abfuhrtag der Biotonne mit an den Straßenrand gestellt werden.

Für größere Mengen kann vorübergehend ein Mietcontainer auf Abruf bestellt werden. Dieser hat ein Fassungsvermögen von 660 l und wird nach Bedarf geleert. So sind mehrere Leerungen in der Woche möglich. Diese Alternative ist für den awb mit deutlich mehr Aufwand verbunden, als die turnusmäßige Leerung der Biotonne und daher teurer.

Des Weiteren bestehen die Möglichkeiten der Selbstanlieferung zum Entsorgungszentrum Borg und zum Wertstoffhof Oldenstadt. Beachten Sie bitte die Anlieferungsbedingungen der einzelnen Betriebsstätten.

Gebündelter Strauchschnitt wird gegen Gebühr auch abgeholt. Infos zur Anforderung und den Preisen finden Sie in der Rubrik Baum- und Strauchschnitt.

Bei Großmengen von Baum- und Strauchschnitt empfiehlt der awb einen Container- oder Schredderdienst in Anspruch zu nehmen. Beispielhaft wird hier der Maschinenring Uelzen-Isernhagen genannt. Dort können, entsprechend der anfallenden Menge und Durchmesser des Materials, unterschiedlich große Schredder angefordert werden.  Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Internet, Gelben Seiten oder Telefonbuch.

Wann und wo bekomme ich den Müllkalender?

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Der  Abfuhr- und Gebührenplaner erscheint generell kurz vor Weihnachten.  

Nutzer:Innen des Internets können sich die Termine über die  awb-App oder hier herunterladenDer Vorteil ist, dass diese Kalender sehr übersichtlich sind.

Selbstverständlich legt der awb den Kalender auch in einer Papierversion auf. Eine Übersicht über die Verteilstellen finden Sie hier.

Kann mein Mieter oder Pächter eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren erteilen?

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Nein! Eine Einzugsermächtigung kann nur der Hauseigentümer erteilen.

Dieser bekommt im Falle eines eingereichten SEPA-BAsislastschriftmandats neben der Gläubiger-Identifikationsnummer eine Mandatsreferenznummer mitgeteilt. Diese bleibt solange bestehen, bis die Einzugsermächtigung widerrufen wird.

Alternativ bleibt dem Mieter/Pächter die Möglichkeit einen Dauerauftrag bei seiner Bank einzurichten. Sollte sich jedoch die Abfallgebühr ändern, muss die Höhe des Dauerauftrags bei der Bank eigenständig geändert werden!

Kann ein Gebührenbescheid auch zu meinem Mieter oder Pächter versendet werden, damit er die Gebühren direkt entrichtet?

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Nein! Empfänger des Abfallgebührenbescheides ist immer der Grundstückseigentümer, die Hausverwaltung oder der Betreuer. Der Eigentümer kann natürlich eine Kopie des Bescheides an den Mieter / Pächter weitergeben und diesen mit der Zahlung beauftragen.

Im Falle ausbleibender Zahlungen bleibt aber immer der Eigentümer haftbar!

Wo bekomme ich Restabfall- und Bioabfallsäcke?

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Die Abfallsäcke kann man auf dem awb-Betriebshof Oldenstadt, dem Kreishaus Uelzen, dem Verkehrsbüro der Stadt Uelzen, bei Ihrer Gemeinde / Samtgemeinde, dem Entsorgungszentrum Borg und den Entsorgungsfahrzeugen kaufen.

Sie haben ein Volumen von 70 Litern und dürfen  mit bis zu 10 kg befüllt werden.

Mein Restabfallbehälter oder meine Biotonne ist kaputt. Wie bekomme ich eine neue Tonne?

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Abfallbehälter sind starken Witterungsbedingungen ausgesetzt. Sonne, Wind und Frost lassen das Material im Laufe der Jahre ermüden. Zudem wirken bei der Leerung große physikalische Kräfte auf den Behälter ein. Nach Jahren der intensiven Nutzung kann der Behälter Risse aufweisen, ein Rad oder den Deckel verlieren.

Melden Sie telefonisch unter 0581 82-856 oder -852 den Schaden. Der awb tauscht den defekten Behälter kostenlos aus. Bis zum Tausch können Sie den alten Behälter weiter nutzen. Stellen Sie den zu tauschenden Behälter bitte sichtbar auf dem Grundstück bereit.

Bekomme ich jedes Jahr einen neuen Abfallgebührenbescheid?

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Nein! Beim Abfallgebührenbescheid handelt sich um einen Dauergebührenbescheid. Sofern keine Änderung am Behälterbestand oder an den Eigentumsverhältnissen mitgeteilt wird, bleibt der zuletzt erstellte Bescheid gültig.

Wenn eine Gebührenanpassung seitens des awb notwendig ist, erhält der Grundstückseigentümer automatisch einen neuen Bescheid.

Die Abfallgebühren wurden zuletzt zum 01. Januar 2023 geändert. Im Januar 2023 erhielten alle Grundstückseigentümer einen neuen Abfallgebührenbescheid.

Behälterum-, an- und abmeldungen. Was habe ich zu beachten und wer darf das?

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Änderungen der Behältergröße, sowie An- und Abmeldungen müssen schriftlich vom Grundstückseigentümer bzw. Hausverwalter beantragt werden. Verwenden Sie hierzu bitte den Antrag Behälteränderung oder beantragen Sie die Änderung formlos schriftlich, per Email oder Fax. Zur Antragsbearbeitung wird die Anzahl der dort gemeldeten Bewohner benötigt. Geben Sie diese zur Ermittlung des Mindestvolumen immer an. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Mindestvolumen. 

Ein Mieter oder Pächter ist generell nicht berechtigt, Änderungen zu beantragen.

Die Möglichkeit zur Änderung besteht gemäß § 14 (11) der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen jeweils zum Monatsanfang und ist mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Stichtag beim Landkreis zu beantragen.

Ich habe eine Wohnung/Haus/Grundstück verkauft oder gekauft. Wie verhalte ich mich richtig?

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Änderungen in den Eigentumsverhältnissen sind gem. § 17 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Verwenden Sie hierzu bitte das Formular Eigentümerwechsel oder teilen die Änderung formlos schriftlich, per Email oder Fax mit.

Zu dem ausgefüllten Formular ist der Grundbuchauszug vorzulegen.

Die Umschreibung der Abfallgebühren erfolgt, wenn der Käufer im Grundbuch fest eingetragen ist. Eine Auflassungsvormerkung reicht nicht aus, denn erst mit Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum über. Bis zur Umschreibung bleibt der bisherige Eigentümer gebührenpflichtig! Die Gebührenpflicht geht erst mit Beginn des auf den Übergang folgenden Monats auf den neuen Eigentümer über.

Siehe auch: Behälteränderungen, Mindestbehältervolumen

Welche Behältergröße ist die richtige - Mindestvolumen?

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Das Volumen sollte über den alltäglichen Bedarf hinaus so groß sein, dass auch nach einer Aufräumaktion Hausrat, Spielzeug, kleine Einrichtungsgegenstände usw. über den Behälter mit entsorgt werden können und die Kapazität auch nach kleinen Renovierungsarbeiten ausreicht.

Zu beachten sind jedoch die vorgeschriebenen Mindestgrößen!

Das Behältervolumen richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Personen. Eine Restabfallbehälterkapazität von 10 Liter pro Woche und Bewohner muss mindestens vorgehalten werden. Ein 4-Personenhaushalt sollte daher eine 80 l-Tonne haben.

Warum wurden die Abfallbehälter gechipt?!

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Die Ausrüstung der awb Abfallbehälter im Jahr 2016 diente vorrangig zur Inventarisierung des Behälterbestandes. Der bis einschließlich 2016 veranlagte Behälterbestand stimmt nicht mit dem Bestand auf der Straße überein.  Regelmäßig wurden uns von Mietern und Eigentümern verschwundene Abfallbehälter gemeldet. Diese Behälter wurden anderenorts genutzt, um so die Abgabe der Abfallgebühren zu umgehen.

Der falsche Behälterbestand fiel oftmals erst auf, wenn ein Behälter als defekt gemeldet und ein Austausch gewünscht wurde. Wie viele solcher Behälter im Umlauf waren und so Abfallgebühren hinterzogen wurden, war unklar. Aufgrund von Erfahrungen anderer Landkreise wurde die Dunkelziffer zwischen 1 bis 10 % des gesamten Behälterbestandes geschätzt.

Mit dem Transponder Chip kann auch festgestellt werden, ob ein Abfallbehälter schon geleert wurde oder nicht. Gerade bei Eckgrundstücken war es vorkommen, dass der Nutzer den Abfallbehälter an die Straße stellt, die zuerst geleert wird. Bevor das Müllfahrzeug die zweite Straße anfährt, wird der Behälter wieder befüllt und erneut zur Leerung an die Straße gestellt.

Die so hinterzogenen Abfallgebühren müssen zur Kostendeckung anteilig auf die übrigen Abfallgebührenzahler umgelegt werden. Der Transponder Chip führt nun zu mehr Gebührengerechtigkeit.

Mit den gechipten Behältern sind auch andere Gebührensysteme denkbar. Die Entscheidung darüber liegt jedoch bei der Politik. Als kommunaler Betrieb entscheiden der Betriebsausschuss und der Kreistag über solche Änderungen.

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf:

0581 / 82 865 oder
0800 / 292 0800

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