Was entsorge ich wo?
Hier finden Sie wissenswerte Informationen über die verschiedenen Abfallarten und welche Schritte Sie unternehmen können, um diese fachgerecht zu entsorgen. Vermeiden Sie unnötige Belastungen für unsere Umwelt, indem Sie sich über die richtigen Entsorgungswege und -möglichkeiten informieren. Zusammen können wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und Ressourcen leisten.
Altglas
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Die wichtigsten Informationen zum Thema Altglas finden Sie hier zum Download.
Werfen Sie bitte nur Behälterglas (z.B. leere Flaschen und Hohlgläser, wie Einwegflaschen, Marmeladen- und Gemüsegläser) in die Glascontainer.
Dies Artikel gehören nicht zum Altglas:
X | Trinkgläser |
X | Einweckgläser |
X | Glühbirnen |
X | Porzellan |
X | Steingut |
Altpapier
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Aktuell bieten folgende Firmen die flächendeckende Altpapiersammlung über Altpapierbehälter im Landkreis Uelzen an:
- Fa. Melosch, Tel: 0581 909250
- Fa. Formata, Tel: 05825 8143
Altpapier aus privaten Haushalten kann auch an den Standorten des awb, dem Entsorgungszentrum Borg und am Wertstoffhof Oldenstadt, während der Öffnungszeiten abgegeben werden.
Was gehört zum Altpapier?
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Illustrierte
- Kataloge
- Prospekte
- Kartons (Pappkartons, Paketkartons)
- Wellpappe
- Eierkartons
- Bücher (evtl. Einbände bitte vorab entfernen!)
- Hefte
- Akten
- Briefumschläge
- unbeschichtete Papierverpackungen
- Kleinformatige Papiere (Zettel, Postkarten)
Asbestabfälle
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1. Allgemeines
Asbesthaltige Abfälle sind gefährliche Abfälle, die gemäß § 13 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) zu den Sonderabfällen gehören und damit im Falle der Beseitigung der Andienungspflicht an die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfällen (NGS) unterliegen. Eine Andienungspflicht an die NGS gilt allerdings erst ab einer Menge von >2 t/a. Seit dem 16.07.2004 dürfen diese Abfälle („nicht reaktive, gefährliche Abfälle“, dazu gehören auch sämtliche Dämmmaterialien, z.B. KMF-Platten) gemäß § 25 Abs. 2 Deponieverordnung (DepV) nicht mehr gemeinsam mit biologisch abbaubaren Abfällen eingebaut werden. Für den Umgang mit Asbestbauabfällen gelten die Regelungen der TRGS 519 und die unter Pkt. 3 besonderen Annahmebedingungen.
2. Annahmeort und zugelassene Abfälle
Die Annahme von asbesthaltigen Abfällen ist im Entsorgungszentrum Borg (EZB) möglich, hier besteht ein genehmigter Monobereich für die Einlagerung festgebundener Asbest-, Asbestzement- und KMF-Abfälle. Von der Annahme im EZB ausgeschlossen sind: schwach gebundene Asbestabfälle, Asbeststäube, Spritzasbest und Nachtspeicheröfen. Diese sind der NGS in Hannover, Tel. 0511 36080, anzudienen.
3. Genehmigungen und Nachweise
Firmen, Betriebe u.ä., die Abfälle zur Beseitigung gewerbsmäßig einsammeln und befördern, müssen eine Transportgenehmigung (gemäß § 49 KrW-/AbfG) durch die zuständige Behörde haben.
Bei der Entsorgung von Asbestzementabfällen > 2 t /a ist ein Entsorgungsnachweis (besteht aus: Verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers, Annahmeerklärung des Entsorgers und Zuweisung der NGS) und der Begleitschein vorzulegen. Der Entsorgungsnachweis ist vor Beginn der Anlieferung (Vorabkontrolle) einmalig bei der NGS einzureichen, die die Zuweisung der Abfälle zu der Anlage vornimmt und die Abrechnung durchführt (Entsorgungskosten zzgl. 7% NGS-Gebühr und zzgl. der jeweils gültigen MwSt). Zum Nachweis der durchgeführten Entsorgung erfolgt das Begleitscheinverfahren (Verbleibskontrolle). Dabei ist zu beachten, dass seit April 2010 Nachweiserklärungen in elektronischer Form zu führen sind. Informationen hierzu können unter http://www.ngsmbh.de/ heruntergeladen werden.
4. Annahmebedingungen
Bei Anlieferungen sind der Begleitschein und die Transportgenehmigung dem Personal an der Waage vorzulegen. Der Transport asbesthaltiger Abfälle erfolgt in bedeckten Fahrzeugen bzw. geschlossenen Containern, die Ladung ist dabei gegen Verrutschen zu sichern. Zur Verhinderung von Faserfreisetzungen während der Beförderung sowie beim Be- und Entladen müssen für Asbestzementabfälle nachstehende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden:
- großformatige stapelbare Asbestzementplatten (eben/gewellt) mit entspanntem Wasser befeuchten, palettieren, Plattenstapel in einlagiger PE-Folie eingeschlagen (Folienstärke 0,4 mm), Stöße überlappend verkleben oder nach vorheriger Oberflächenbehandlung mit Restfaserbindemitteln u.ä., palettieren, Plattenstapel sichern,
- kleinformatige Fassaden- und Dachplatten sowie nicht stapelbarer Bruch, Pflanzenschalen, Blumenkästen mit Spülmittelwasser befeuchten und in geeigneten verschließbaren Behältnissen, z.B. in ausreichend festen Kunststoffsäcken wie Big-Bags o.ä. verpacken. Entsprechende Big-Bags sind an den Standorten des awb, dem Entsorgungszentrum Borg und am Wertstoffhof Oldenstadt, gegen Gebühr erhältlich.
Die Entsorgung einer größeren Menge asbesthaltiger Abfälle sollte eine Woche vor Beginn der Anlieferung mit dem Entsorgungszentrumsleiter unter 0581 82880 abgestimmt werden, damit zur Anlieferung entsprechendes Personal und Gerät bereit steht. Das Abladen obliegt dem Anlieferer. Ein Abkippen der gesicherten Asbestabfälle sowie das Schütten oder das Werfen von mit Asbestbruch gefüllten Säcken an der Ablagerungsstelle ist unzulässig. Der Anlieferer ist daher gehalten, das Abladen der Asbestzementabfälle von Hand oder mittels eines entsprechenden Ladegerätes selbst vorzunehmen. Die Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen sollte nur von Fachfirmen, die über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, durchgeführt werden.
5. Ausnahmen
Gemäß § 2 Abs. 2 NachwV sind private Haushalte und Gewerbebetriebe von der Nachweispflicht ausgenommen, wenn bei ihnen nicht mehr als insgesamt 2 t/a asbesthaltige Abfälle anfallen. Ansonsten besteht für die Entsorgung von Kleinmengen > 2 t und < 20 t im Jahr auch die Möglichkeit diese Menge über den Sammelentsorgungsnachweis des Abfallwirtschaftsbetriebes ohne zusätzliche Beaufschlagung von 7 % NGS-Gebühr abzuwickeln.
Batterien / Akkus
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Informationen zu Entsorgung von Batterien finden Sie hier.
Altmetall und Schrott
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Altmetall sind alle Gegenstände aus Eisen- und Nichteisenmetall wie z.B. Fahrräder, Bleche, Rohre, Bettgestelle, Eisenstangen, Buntmetalle, Blei, Zink, Messing, Kupfer, Aluminium, usw., Dosenschrott hingegen muss über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Altmetall ist ein Wertstoff und zählt zu den verwertbaren Abfällen. Gemäß § 4 (1) Nr. 10 der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen, muss Altmetall seit dem 01.01.2016 getrennt gesammelt und entsorgt werden. Privathaushalte müssen Altmetall bei der Sperrmüllsammlung zur Abholung bereitstellen oder zu einer der Abfallentsorgungsanlagen liefern. Eine Entsorgung über den Restabfallbehälter ist nicht zulässig.
Altkleider / Alttextilien
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Das sind zum Beispiel verwertbare Textilien
- Tragbare, saubere Kleidungsstücke, wie Hosen, Shirts, Pullover, Mäntel
- Bettwäsche, Federbetten, Woll- und Steppdecken
- Gardinen, Tischwäsche
- Schuhe
Bitte denken Sie daran:
- nur saubere und tragbare Textilien in die Sammlung geben.
- Textilien in eine Tüte verpacken.
- Schuhe paarweise zusammenbinden.
- In den Restabfall gehören: stark verschmutzte und zerrissene Textilien, defekte Federbetten und einzelne Schuhe
Nutzen Sie die Kleiderkammer in der Notunterkunft in Bad Bodenteich.
Weitere Möglichkeiten der Alt-Textilsammlung sind die Altkleidercontainer auf dem Wertstoffhof in Oldenstadt oder dem Entsorgungszentrum Borg, die Container von caritativen Organisationen oder von gewerblichen Sammlern.
Baum- und Strauchschnitt
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Sperrigen Baum- und Strauchschnitt, den Sie nicht über die Biotonne entsorgen können, holen wir gebührenpflichtig bei Ihnen ab.
Bitte fassen Sie die Abschnitte zu Bündeln zusammen. Die Bündel sollten nicht länger als 1,50 m und 0,50 m dick sein.
Unter der Rufnummer 0581 82-856 oder -852 können Sie die Abholung anfordern.
Gebühren
Pauschale bis 3 m³ 18,00 €
jeder weitere angefangene m³ 5,00 €
Selbstanlieferung
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung zum Entsorgungszentrum Borg. Bis 200 kg muss dort eine Pauschale von 4,- € entrichtet werden. Darüber hinaus errechnet sich die Gebühr aus dem angelieferten Gewicht. Die Gebühr beträgt 40,- €/t.
Am Wertstoffhof Oldenstadt werden Baum- und Strauchschnitt sowie Grünabfälle für 8,- €/m³ angenommen. Die Anlieferung ist auf 3 m³ begrenzt.
Bauschutt / Baustellenabfälle
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Bauschutt (AVV 17 01 ff.)
Bauschutt besteht aus mineralischen Materialien und ist durch Zerkleinerung, Sortierung und Siebung wieder verwertbar.
Zum Bauschutt gehört:
- Mauerwerk
- reiner Beton
- Straßenaufbruch (nicht Teerhaltig)
- Putz- und Mörtelreste
- Ziegelsteine
- Dachziegel
- Kacheln und Fliesen
- Reste von Porzellan (z.B. Waschbecken und Toilettenbecken)
Nicht zum Bauschutt gehören:
- Sonderabfälle
- Dachpappe
- Asbestzement (Eternit)
- Metall
- Gipsabfall
- Gas- oder Porenbeton (z.B.Ytong)
- Bodenaushub mit schädlichen Verunreinigungen nichtmineralischer Stoffe
Tipp: Achten Sie darauf, dass nur mineralische Bestandteile im Bauschutt sind, da der Bauschutt sonst als Baustellenabfall wesentlich teurer entsorgt werden muss.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 17 09 04)
Stoffgemisch aus sowohl mineralischen als auch nichtmineralischen Abfällen, die bei Baumaßnahmen anfallen, auch Baumischabfall genannt.
Zu den gemischten Bau- und Abbruchabfällen gehören:
- Steine
- Holz
- Schrott
- Verpackungen
- Dämmstoffe
- Teppichreste
- Gasbeton (Yton)
- Kunststoffe etc.
Nicht zu den gemischten Bau- und Abbruchabfällen gehören:
-
Sonderabfälle
- Dachpappe
- Asbestzement (Eternit)
- Hausmüll
- Autoreifen
Tipp: Durch das Getrennthalten der einzelnen Abfallfraktionen des Baustellenabfalls lassen sich bei der Entsorgung Kosten sparen. Die Entsorgung kann dann z.B. als Bauschutt, Schrott oder gemischte Materialien erfolgen.
Ihre Baustellenabfälle bzw. gemischten Bau- und Abbruchabfälle bringen Sie bitte zu den Betriebsstätten des awb, dem Entsorgungszentrum Borg und am Wertstoffhof Oldenstadt.
Am Entsorgungszentrum Borg werden die Gebühren nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle erhoben, am Wertstoffhof Oldenstadt richtet sich die Gebühr nach dem Volumen der angelieferten Abfälle. Die Gebühren finden Sie in den Anlagen (letzte Seiten) der jeweils aktuellen Satzung.
Bioabfälle / Kompostierbare Abfälle
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Etwa ein Drittel aller Haushaltsabfälle sind kompostierbare organische Stoffe. Zur Verringerung Ihres Restabfallbehältervolumens und aus Gründen des Umweltschutzes sollten Sie diese organischen Abfälle trennen.
Drei Wege zurück zur Natur
1. Kompostierung im Garten: Gartenbesitzer, die selber kompostieren, gewinnen wertvollen Humus zur Bodenverbesserung und sparen künstlichen Dünger ein. Eigenkompostierung trägt auch zur Verringerung der sonst entstehenden Transportkosten für Grünabfälle bei!
2. Nutzung der Biotonne: Der awb Uelzen stellt für biologische Abfälle Tonnen mit einem Volumen von 120 und 240 Litern, sowie Container auf Abruf mit 660 Litern zur Verfügung.
Behälteran- und abmeldungen der 120 und 240 Liter Biotonne sind vom Grundstückseigentümer schriftlich anzuzeigen. Beachten Sie bitte Hinweise zur Änderung am Behälterbestand, dort finden Sie auch den Änderungsantrag.
Die Gebühr für die Aufstellung, die Abholung oder den Tausch von Abfallbehältern beträgt pro Behälter 10,00 €. Eine Änderung pro Kalenderjahr ist gebührenfrei.
Eine Befreiung von der Anschlusspflicht ist auf schriftlichen Antrag möglich, wenn eine ordentliche Eigenkompostierung nachgewiesen wird. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10,00 €.
3. Abgabe von Grünabfällen und Laub an den Betriebstätten des awb, dem Entsorgungszentrum Borg und am Wertstoffhof Oldenstadt.
Der awb beteiligt sich an der bundesweiten Kampagne #wirfuerbio, die sich für Bioabfälle ohne Störstoffe einsetzt.
CD / DVD / Blue-ray Disc
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Sinnvolles Recycling ausgedienter Datenträger
Als praktische und günstige Speichermedien sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich sind CDs, DVDs und Blu-ray Discs heute nicht mehr wegzudenken. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums Bund (BMUB) werden derzeit etwa 40 Milliarden Scheiben pro Jahr in Umlauf gebracht.
Doch wohin mit den Datenträgern, wenn sie ausgedient haben? Diese Frage haben Sie sich angesichts der Flut an ausgemusterten CDs in ihrem Büro oder Haushalt bestimmt auch schon oft gestellt. Laut BMUB wird nur jede 500. CD und somit weniger als ein Prozent der Jahresproduktion wieder erfasst und verwertet.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises kennt die Lösung: Alte CDs, DVDs und Blu-ray Discs können über spezielle Sammelboxen entsorgt werden – herstellerunabhängig und kostenfrei. Im Landkreis Uelzen gibt es derzeit drei Standorte:
- Betriebshof Oldenstadt
- Entsorgungszentrum Borg
- Bürgeramt, Rathaus der Stadt Uelzen
Recycling
Gezielt gesammelt, lassen sich die CD´s und Datenträger optimal recyceln. Die Scheiben bestehen aus dem hochwertigen Kunststoff Polycarbonat. Dieser ist in der Herstellung recht aufwendig, aber auch gut zu recyceln. Bei der Wiederaufbereitung wird dieser Kunststoff zermahlen und zu einem Regenerat verarbeitet. Aus diesem Regenerat werden im Fahrzeugbau z.B. Stoßstangen, Frontpartien und Innenausstattungen gefertigt. Im EDV-Bereich werden daraus Gehäuse für Computer und Drucker hergestellt. Auch die Haushaltswarenindustrie ist an diesem Rohstoff sehr interessiert.
Datenschutz
CD´s mit vertraulichen Daten sollten vor dem Einwerfen in die Box durch zerkratzen, z.B. mit einem Schraubendreher, unlesbar gemacht werden.
CD-Hüllen
Die Hüllen der CDs und anderen Datenträger gehören weder in die Box, noch in die gelbe Tonne. Richtig werden sie über den Restabfallbehälter entsorgt.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Kundenberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 2920800
Elektro(nik)-Altgeräte
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Elektro(nik)-Altgeräte sind Rohstoffe. Richtig getrennt können diese Rohstoffe umwelt- und sachgerecht aufbereitet werden und der Wirtschaft wieder zugeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Korken / Naturkork
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Der Hamburger Naturschutzbund NABU hat im Jahr 1994 „Die KORKampagne“ gegründet. Seitdem wurden bundesweit bereits über 500 Tonnen Korken gesammelt. Das entspricht ca. 5.000 m³ oder über 120 Millionen Korken.
Der awb hat sich der KORKampagne angeschlossen und unterstützt das Recycling gebrauchter Flaschenkorken. Dafür stehen auf dem Betriebshof Oldenstadt und dem Entsorgungszentrum Borg Sammelbehälter bereit. Größere Mengen können auch gerne im Karton abgegeben werden, aber bitte nicht im Gelben Sack.
Doch warum sammelt man Korken überhaupt?
Korken werden aus der Rinde der Korkeichen gewonnen. Alle sieben Jahre darf diese Rinde geerntet werden, ohne dass es den Baum schädigt. Korkkorken sind also ein echtes Naturprodukt, das zu schade ist, nach einmaliger Verwendung in der Mülltonne zu landen.
Aus Korken lassen sich ohne großen Aufwand Materialien für den Baubereich erstellen. Die Korken der „KORKampagne“ werden zur Verarbeitung an gemeinnützige Einrichtungen weitergegeben. Dort werden sie sortiert und auf spezielle Korngrößen geschreddert. Das Granulat ist als Dämmstoff unter dem Namen „Rekorlit“ im Fachhandel erhältlich. Es wird im Baubereich zur ökologischen Isolierung von Wänden, Dachschrägen und Decken eingesetzt.
Aus dem Erlös des Dämmgranulatverkaufs unterstützt der NABU Kranichschutzprojekte in Spanien – der Heimat der Korkeichen – und Deutschland. Ziel der Naturschutzarbeit in Spanien ist die Erhaltung der traditionellen Korkwirtschaft und damit der einmaligen Landschaft.
Leichtverpackungen
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Die Verpackungsentsorgung in Deutschland ist rein privatwirtschaftlich organisiert – mit den kommunalen Abfallentsorgern und deren Gebühren hat sie nichts zu tun.
Das Duale System Deutschland (DSD) hat die Leerung der Gelben Tonne ausgeschrieben. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Firma RMG, Rohstoffmanagement GmbH, Erbacher Str. 23, 65343 Eltville am Rhein, mit der Leerung der Gelben Tonne beauftragt. Die Gelbe Tonne ist für die Bürger gebührenfrei. Sie wird durch das Duale System finanziert, das Lizenzentgelte von den Verpackungsherstellern erhält.
Welche Tonnengrößen gibt es?
Der Standardbehälter hat 120 bzw. 240 Liter Fassungsvermögen. Bei Platzmangel sind Behältergemeinschaften sinnvoll. Man kann sich auch mit dem Nachbarn einen Behälter teilen oder bei mehreren Wohneinheiten auf dem Grundstück zwei Behälter bestellen. Für größere Wohnanlagen werden vierrädrige Behälter mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Litern bereitgestellt.
Die Abholung erfolgt wie gewohnt 14-tägig. Abfuhr siehe Abfuhrplan.
Informationen zur Abfuhr, zu den Terminen bzw. Anfragen/Bestellungen per Email unter gelbe-tonne.uelzen@rmg-gmbh.de oder telefonisch unter 0800 400 600 5.
Was gehört in die Gelbe Tonne?
Über die Gelbe Tonne können ausschließlich Verkaufsverpackungen entsorgt werden. Dieses sind Kunststoffbecher und- flaschen, Folien, Kronkorken, Getränkekartons, Konserven- und Getränkedosen, Styroporverpackungen, Plastiktragetaschen, Aluverpackungen, aber zum Beispiel auch restentleerte Wandfarbeneimer.
Hinweise zur Abgabe
Verpackungen müssen restentleert sein. Ein Auswaschen ist nicht notwendig. Verpackungen nicht ineinander stapeln, sondern einzeln in die Tonne werfen.
Nicht in die Gelbe Tonne gehören:
- Verpackungsfremde Kunststoffe wie zum Beispiel Putzeimer, Plastikwannen, Wasch- und Einkaufskörbe, Gieskannen, Spielsachen, Zahnbürsten, Videokassetten, CD-Hüllen und dergleichen. Diese Kunststoffe gehören allesamt in den Restabfall
- Altglas (Altglas-Container)
- Altpapier und Kartonagen (gewerbliche Sammlung)
Restabfall / Restmüll / Hausmüll
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Zum Restabfall gehören
- Asche (erkaltet)
- Blumentopf (Ton und Kunststoff)
- Bodenbeläge
- Dachpappe (kleine Mengen)
- Damenbinden
- Dias
- Disketten
- Dispersionsfarben (getrocknet)
- Fahrradreifen
- Farbbänder
- Fax- und Kohlepapier
- Fensterglas
- Filmmaterial
- Filzstifte
- Fischreste
- Fleischreste (kleine Mengen)
- Fotos
- Glas (Draht-, Flach-, Spezialglas)
- Glühbirne, Halogenlampe
- Gummi
- Holz (beschichtet, behandelt)
- Hundekot
- Hygieneartikel
- Kabelreste
- Kassetten
- Katzen-/ Kleintierstreu
- Kehricht
- Keramik
- Kerzenreste
- Kleiderbügel
- Kleintierstreu
- Knochen
- Kondome
- Kosmetiktücher
- Kugelschreiber
- Lacke (eingetrocknet)
- Lederreste
- Lumpen
- Nähreste
- Papiertaschentücher
- Pinsel (eingetrocknet)
- Porzellan
- Schallplatte
- Schaumstoff
- Spiegelglas
- Staubsaugerbeutel
- Tapetenkleister
- Tapetenreste
- Teerpappe (kleine Mengen)
- Tonprodukte
- Videokassetten
- Watte
- Windeln
- Zement (hart u. kleine Menge)
- Zigarettenkippen
Die Aufzählung ist nur beispielhaft.
Im Zweifel können Sie dieAbfallberatung des awb unter der kostenlosen Servicenummer 0800 2920800 erreichen.
Schadstoffe / Sonderabfälle / Problemstoffe
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Schadstoffe sind an den orangenen oder roten Gefahrstoffzeichen auf den Verpackungen zu erkennen. Sie dürfen nicht über den Restabfall entsorgt werden.
Auf den beiden Entsorgungsanlagen, dem Entsorgungszentrum Borg und am Wertstoffhof Oldenstadt des awb befinden sich Schadstoffannahmestellen. Von Privathaushalten werden Haushaltsübliche Mengen (20 kg je Anlieferung) gebührenfrei angenommen. Die Behälter müssen verschlossen sein.
Die Termine für die mobile Schadstoffentsorgung finden Sie hier.
Sperrmüll
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Zum Sperrmüll gehören alle Dinge aus der Wohnung, die man bei einem Umzug mitnehmen würde, und die trotz zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne passen.
Ein Beispiel aus dem Bereich des Kinderspielzeuges: Ein Bobby-Car ist Sperrmüll, 20 Barbie-Puppen nicht.
Kleinteiliger Restmüll in Tüten, Kartons oder Wannen bleibt bei der Sperrmüllabfuhr liegen. Diese Dinge gehören in die Restabfalltonne, ggfs. ergänzt durch Zustellsäcke.
Weitere Hinweise erhalten Sie auf unserem Sperrmüll-Online-Formular beantragen.
Ihr Ansprechpartner
Abfuhrtermine online