awb kalkulierte Gebühren für 2026 neu: Moderate Erhöhungen der Behältergebühren bedeuten neue Gebührenbescheide in 2026
In 2026 werden die Abfallbehältergebühren leicht erhöht und dies zieht den Versand von Abfallgebührenbescheiden nach sich. Dies hat der Kreistag in seiner Sitzung am Dienstag, 16.Dezember 2025 beschlossen.
Die Leerungsgebühren für die Restmüll- und Bioabfallbehälter steigen durchschnittlich um
5,1 Prozent.
Die wesentlichen Gebühren im Einzelnen:
| Gebührenbezeichnung | Gebühren bis 2025 | Gebühren-satz ab 2026 | bezogen auf … |
| Behälter-Grundgebühr | 60,00 € | 67,20 € | alle Behältergrößen |
| 40 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr* | 88,80 € | 97,20 € | 28-täglich |
| 40 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr* | 117,60 € | 127,20 € | 14-täglich |
| 80 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr* | 175,20 € | 187,20 € | 14-täglich |
| 120 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr* | 232,80 € | 247,20 € | 14-täglich |
| 240 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr* | 405,60 € | 427,20 € | 14-täglich |
| 660 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr* | 1.960,80 € | 2.047,20 € | 7-täglich |
| 1.100 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr* | 3.228,00 € | 3.367,20 € | 7-täglich |
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*) Behältergebühren inkl. Grundgebühr |
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| Restabfallsack | 3,70 € | 4,00 € | pro Stück |
| 120 l-Bioabfallbeh.-Jahresgebühr | 39,00 € | 40,00 € | 14-täglich |
| 240 l-Bioabfallbeh.-Jahresgebühr | 78,00 € | 80,00 € | 14-täglich |
| Leerung 240 l- Mietbehälter Restabf. | 16,00 € | 18,00 € | pro Leerung |
| Leerung 660 l-Mietbehälter Restabf. | 39,00 € | 49,50 € | pro Leerung |
| Leerung 1.100 l-Mietbehälter Restabf. | 64,00 € | 82,50 € | pro Leerung |
| Leerung 660 l-Mietbehälter Bioabfall | 22,00 € | 27,00 € | pro Leerung |
| Abholung Sperrmüll/Elektrogroßgeräte | 11,00 € | 15,00 € | jeder weitere angefangene m³ |
Mit den geringeren Erhöhungen bei den Bioabfallbehältern setzt der awb weiterhin den Anreiz, Bioabfälle korrekt zu sammeln und hochwertig zu verwerten. „Richtige Trennung hilft Klima und Geldbeutel – deshalb setzten wir auf moderate Gebühren für die Biotonne“, so awb-Betriebsleiterin Christina Harms.
Zusätzlich wurden die bekannten Schwerkraftschlösser sowie der Ersatz für beschädigte Behälter mit Gebühren in die Satzung aufgenommen.
Eine gute Nachricht gibt es auch: Die Anliefergebühren auf den Entsorgungsanlagen bleiben in den nächsten beiden Jahre unverändert.
Alle Gebührensätze sind der Abfallentsorgungssatzung zum 1.1.2026 zu entnehmen, die der awb auf seiner Website awb.uelzen.de zur Verfügung stellt.
Die neuen Gebührenbescheide werden rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin für das erste Quartal 2026, dem 15.2.2026, versendet. Wegen einer Softwareumstellung zum Jahreswechsel enthalten die Bescheide neue Kassenzeichen. Diese sind bei der Einzahlung anzugeben. Kunden mit Daueraufträgen müssen ihre Aufträge sowohl bezüglich des Betrages als auch des Kassenzeichens ändern.

