Eigentümerwechsel ist dem awb anzuzeigen

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Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen ein einmaliges Ereignis.

Der awb als Abfallentsorger erhält von keiner anderen Stelle die Angaben zum Wechsel.

Daher müssen der ehemalige und der neue Eigentümer den Wechsel unter Vorlage des Grundbuchauszuges beim awb anzeigen. Dazu ist das   Formular „Eigentümerwechsel“ zu verwenden.

Abgerechnet werden ganze Kalendermonate. Bis zu dem Monatsende, das auf den im Grundbuch eingetragenen Wechseltermin folgt,  bleibt der ehemalige Eigentümer in der Zahlungspflicht. Ab dem nächsten Monat beginnt die Zahlungspflicht für den neuen Eigentümer. Sowohl ehemaliger als auch aktueller Eigentümer erhalten entsprechende Abfallgebührenbescheide.

Diese Regel gilt auch für Neubauten.