awb versendet neue Gebührenbescheide – zusätzliche Schließzeiten im Dezember

Mülltonne mit Osterglocken

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen (awb) bittet aktuell eindringlich alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis, keine Vorauszahlungen für das Jahr 2026 zu leisten, bis ein neuer Abfallgebührenbescheid mit neuem Kassenzeichen vorliegt.
Die neuen Abfallgebührenbescheide werden rechtzeitig vor der ersten Fälligkeit zum 15. Februar 2026 versandt.

Hintergrund ist eine entsprechende Softwareumstellung beim Abfallwirtschaftsbetrieb zum 1. Januar 2026, die grundlegend für die Bearbeitung aller künftigen abfallwirtschaftlichen Leistungen ist.
Aufgrund dieser Softwareumstellung und der neuen Gebührenperiode 2026/2027 werden alle Betroffenen neue Bescheide mit neuen Kassenzeichen erhalten.   Vorauszahlungen, die nicht das neue Kassenzeichen als Verwendungszweck enthalten, werden an die betreffenden Bürgerinnen und Bürger zurücküberwiesen.

Darüber hinaus erinnert der Abfallwirtschaftsbetrieb an die satzungsrechtlichen Erfordernisse bei einem Eigentümerwechsel (auch bei Erbschaft). Dieser ist nach Bekanntwerden innerhalb eines Monats durch den neuen und den vorhergehenden Grundstückseigentümer verpflichtend dem awb schriftlich mitzuteilen.

Aus der Softwareumstellung zum 1. Januar 2026 resultieren auch zusätzliche Schließzeiten der Entsorgungsanlagen und der Verwaltung.
Der Wertstoffhof und die Verwaltung in Oldenstadt sowie das Entsorgungszentrum Borg haben in diesem Zusammenhang  vom Dienstag, 23.12.2025 bis Samstag, 03.01.2026 geschlossen; die Leerung der Restabfall- und Bioabfallbehälter ist hiervon nicht betroffen.

Ab Montag, 5. Januar 2026, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des awb dann wieder zu den gewohnten Öffnungs- und Sprechzeiten zur Verfügung.