awb versendet Gebührenbescheide 2026/2027 mit neuen Kassenzeichen

Mülltonne mit Osterglocken

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen (awb) bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis, erst Zahlungen zu leisten, wenn der neue Abfallgebührenbescheid 2026/2027 mit neuem Kassenzeichen vorliegt.
Die Abfallgebührenbescheide werden  Mitte Januar und damit rechtzeitig vor der ersten Fälligkeit am 15. Februar 2026 versandt.

Hintergrund ist eine entsprechende Softwareumstellung beim Abfallwirtschaftsbetrieb zum 1. Januar 2026, die grundlegend für die Bearbeitung aller künftigen abfallwirtschaftlichen Leistungen ist.

Vorauszahlungen, die nicht das neue Kassenzeichen als Verwendungszweck enthalten, werden an die betreffenden Bürgerinnen und Bürger zurücküberwiesen.

Darüber hinaus erinnert der Abfallwirtschaftsbetrieb an die satzungsrechtlichen Erfordernisse bei einem Eigentümerwechsel (auch bei Erbschaft). Dieser ist nach Bekanntwerden innerhalb eines Monats durch den neuen und den vorhergehenden Grundstückseigentümer verpflichtend dem awb schriftlich mitzuteilen.