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Winterliche Straßenverhältnisse behindern weiterhin die Müllabfuhr

Winterliche Straßenverhältnisse behindern weiterhin die Müllabfuhr

Winterliche Straßenverhältnisse behindern weiterhin die Müllabfuhr: Am Montag, 12. Januar, hat Blitzeis die Abfuhr behindert und einige Ortschaften konnten nicht angefahren werden. Auch am Dienstag, 13. Januar, führte der Regen auf den vereisten Fahrbahnen für rutschige Straßen.

Die ausgefallenen Leerungen werden nicht nachgeholt. Bei der nächsten Abfuhr können – falls erforderlich – für Rest- und Bioabfall gebührenpflichtige Zustellsäcke verwendet werden.

Die Abholung der Weihnachtsbäume wird in der Woche ab Montag, 19. Januar fortgesetzt bzw. nachgeholt – unabhängig vom Leerungstermin der Biotonnen.

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awb kalkulierte Gebühren neu: Moderate Erhöhungen der Behältergebühren bedeuten neue Gebührenbescheide

awb kalkulierte Gebühren neu: Moderate Erhöhungen der Behältergebühren bedeuten neue Gebührenbescheide

Eine Neu-Kalkulation der Abfallgebühren hat eine moderate Erhöhung der Abfallbehältergebühren von ca. 5,1 Prozent für 2026 und 2027 zur Folge. Daher werden Anfang Januar für 2026 neue Gebührenbescheide versendet. Bitte warten Sie diese Bescheide ab und verwenden bei der Überweisung das neue Kassenzeichen.
Die Anliefergebühren bleiben unverändert.

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awb versendet neue Abfallgebührenbescheide

awb versendet neue Abfallgebührenbescheide

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen (awb) bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis,erst Zahlungen für das Jahr 2026 zu leisten, wenn der neue Abfallgebührenbescheid mit neuem Kassenzeichen vorliegt. Die neuen Bescheide werden in der 3. Kalenderwoche 2026 und damit rechtzeitig vor der ersten Fälligkeit am 15. Februar 2026 versandt.

Vorauszahlungen, die nicht das neue Kassenzeichen als Verwendungszweck enthalten, werden an die betreffenden Bürgerinnen und Bürger zurücküberwiesen.

Hintergrund ist eine Softwareumstellung, die grundlegend für die Bearbeitung aller künftigen abfallwirtschaftlichen Leistungen und des Zahlungsverkehrs ist.

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Eigentümerwechsel bei Immobilien anzeigen

Eigentümerwechsel bei Immobilien anzeigen

Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen ein einmaliges Ereignis.
Der awb als Abfallentsorger erhält von keiner anderen Stelle die Angaben zum Wechsel.
Daher müssen der ehemalige und der neue Eigentümer den Wechsel unter Vorlage des Grundbuchauszuges („Eintragungsbekanntmachung“) beim awb anzeigen.

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