Aktuelles aus dem awb

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Schnee- und Eisglätte: Müllabfuhr fällt teilweise aus

Schnee- und Eisglätte: Müllabfuhr fällt teilweise aus

Aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse mit Eisglätte und den vielen nicht geräumten Seitenstraßen konnten die Müllfahrzeuge für Rest- und Bioabfall am Montag, 05.01.2026 nicht starten. Es wurde versucht, dort wo es möglich ist, zumindest die Restabfallbehälter zu leeren. Das gleiche gilt für die Abfuhr der Weihnachtsbäume. Ab Dienstag läuft die Abfuhr wieder; einzelne Straßen werden – bei weiter bestehender Eisglätte – evtl. wiederum nicht geleert.

Bereits am Samstag sind die Straßen in  vielen Ortschaften nicht befahrbar gewesen und die Behälter wurden nicht geleert.

Die ausgefallenen Leerungen werden nicht nachgeholt (höhere Gewalt). Bei der nächsten Abfuhr sind – falls erforderlich – gebührenpflichtige Zustellsäcke zu verwenden.

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awb kalkulierte Gebühren neu: Moderate Erhöhungen der Behältergebühren bedeuten neue Gebührenbescheide

awb kalkulierte Gebühren neu: Moderate Erhöhungen der Behältergebühren bedeuten neue Gebührenbescheide

Eine Neu-Kalkulation der Abfallgebühren hat eine moderate Erhöhung der Abfallbehältergebühren von ca. 5,1 Prozent für 2026 und 2027 zur Folge. Daher werden Anfang Januar für 2026 neue Gebührenbescheide versendet. Bitte warten Sie diese Bescheide ab und verwenden bei der Überweisung das neue Kassenzeichen.
Die Anliefergebühren bleiben unverändert.

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awb versendet neue Abfallgebührenbescheide – zusätzliche Schließzeiten Ende Dezember

awb versendet neue Abfallgebührenbescheide – zusätzliche Schließzeiten Ende Dezember

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen (awb) bittet aktuell eindringlich alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis, keine Vorauszahlungen für das Jahr 2026 zu leisten, bis ein neuer Abfallgebührenbescheid mit neuem Kassenzeichen vorliegt. Die neuen Abfallgebührenbescheide werden rechtzeitig vor der ersten Fälligkeit zum 15. Februar 2026 versandt. Hintergrund ist eine entsprechende Softwareumstellung beim Abfallwirtschaftsbetrieb zum 1. Januar 2026, die grundlegend für die Bearbeitung aller künftigen abfallwirtschaftlichen Leistungen ist. Aufgrund dieser Softwareumstellung und der neuen Gebührenperiode 2026/2027 werden alle Betroffenen neue Bescheide mit neuen Kassenzeichen erhalten.
Vorauszahlungen, die nicht das neue Kassenzeichen als Verwendungszweck enthalten, werden an die betreffenden Bürgerinnen und Bürger zurücküberwiesen.

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Eigentümerwechsel bei Immobilien anzeigen

Eigentümerwechsel bei Immobilien anzeigen

Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen ein einmaliges Ereignis.
Der awb als Abfallentsorger erhält von keiner anderen Stelle die Angaben zum Wechsel.
Daher müssen der ehemalige und der neue Eigentümer den Wechsel unter Vorlage des Grundbuchauszuges („Eintragungsbekanntmachung“) beim awb anzeigen.

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